Impressum

 

Klaus Gehlen Medienagentur

Videowall-Werbung

 

Trierer Str. 32

54411 Hermeskeil

 

Telefon: 06503 - 953 43 20

Fax:  06503 - 953 43 22

 

 

Betriebsinhaber:

Klaus Gehlen

0176 - 41 20 44 18

 

 

 

 

 

Email: info@videowall-werbung.de

www.videowall-werbung.de

 

U-St-ID: 

 

 



Allgemeine Geschäftsbedingungen für elektronische Medien


Vertragsgegenstand:

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit Unternehmen der Gehlen und Kolling GbR über die Schaltung von elektronischer Werbung auf allen Videowalls der Gehlen & Kolling GbR.


Der Vertrag umfasst, soweit nicht anders vereinbart, die Ausstrahlung von Werbemotiven und sonstigen Content auf den Videowalls in Trier, Wittlich, Hermeskeil, Birkenfeld, Losheim und St. Wendel.

 

 

Auftragserteilung und Annahme:

Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Annahme des vom Auftraggeber erteilten Auftrages durch den Auftragnehmer zustande. Änderugnsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.

 

Soweit nicht bei  einer Auftragserteilung durch Agenturen oder Vermittlern etwas anderes bestimmt wird, kommt der Auftrag zwischen Agentur und dem Auftragnehmer zustande. Durch Auftragserteilung durch Agenturen die im Auftrag eines werbetreibenden Unternehmens erfolgen soll, ist dies ausdrücklich bei der Aufgragsvergabe mitzuteilen. In beiden Fällen tritt die Agentur mit Vertragsabschluss seine Ansprüche gegen den Werbetreibenden aus dem zwischen Agentur und Werbetreibenden geschlossenen Werbevertrag an den Auftragnehmer ab, soweit sie Gegenstand der Beauftragung des Auftragnehmers sind. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung hiermit an.

 

Der Auftragnehmer behält sich vor, die Annahme von Aufträgen - teilweise oder ganz - wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen sachlichen, gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung unzumutbar ist, gegen Gesetze der behörlichen Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Unternehmen, in deren Einrichtung die VIdeowall betrieben wird, zuwiderläuft. Bei bereits zustande gekommenen Verträgen hat der Auftragnehmer für die genannten Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

 

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des Vertrages auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Der Auftragnehmer ist ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie den Vertrag serlbst auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen.

 

Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingugnen des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

 

Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge oder ein bestimmtes redaktionelles Umfeld der geschalteten Werbung besteht nicht.

 

Der Auftraggeber kann bis 8 Tage vor Schaltungsbeginn durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurücktreten. In desem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt unter Berücksichtigung ersparter eigener Aufwendungen eine pauschale Entschädigung zu verlangen.

 

 

Schaltzeit:

Die Schaltzeit beginnt jeweils zum ersten Werktag des Monats und endet mit der aus dem Vertrag hervorgehenden und vereinbarten Laufzeit.

 

 

Konkurrenzausschluss:

Der Ausschluss von Wettbewerben des Werbetreibenden wird nicht zugesichert.

 

 

Werbemittel und Vorlagen:

Der Auftragnehmer übernimmt auf Wunsch des Auftraggebers die Herstellung der Werbemittel bzw. nimmt die erforderlichen Anpassungen wie im Auftrag benannt vor. Sofern der Auftraggeber die Reproduktionsunterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt und sich die Schaltung dadurch Verzögert, entbindet das den Auftraggeber nicht von seriner Zahlungspflicht.

 

Die für eine Schaltung von elektronischer Werbung vom Auftragnehmer entwickelte Werbeidee und grafische Umsetzung sind geschützte Werke nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Auftraggeber ist ohne gesonderte Nutzungsvereinbarung zu einer Nutzung dieser Werke nicht berechtigt.

 

Eine Herausgabe der vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen erfolgt sofern es der Auftraggeber bis 4 Wochen nach Beendigung der Werbeschaltzeit schriftlich verlangt. Nach dieser Frist ist der Auftragnehmer nicht mehr verpflichtet diese Unterlagen zu archivieren.

 

Der Auftraggeber ist verantworlich für Form und Inhalte der Motive und Werbeihnhalte sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von eventuellen Ansprüchen Dritter, sowie von sämtlichen dem Auftragnehmer hierdurch entstandenen Kosten frei. Eine Prüfung ist durch den Auftragnehmer nicht erfolderlich.

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt bis auf Widerruf, das Motiv als Musterdruck und für eigene Werbezwecke zu nutzen, insbesondere es in Form einer webbasierenden Datenbank oder Homepage zu verwenden.

 

 

Preise:

Soweit nicht anders verinbart gelten die jeweils gültigen Listenpreise des Auftragnehmer. Alle Preisvereinbarungen werden bei Vertragsabschluss Bestandteil des Vertrages.

 

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

 

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder dem Auftragnehmer anerkannt ist.

 

 

Zahlungsbedingungen:

Rechnungsbeträge sind entweder per Bankeinzug oder bis zur Sc haltung der Werbeanzeige zu zahlen. Die Zahlung erfolgt in jedem Falle im Vorraus. Für die Rechzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang entscheidend.

 

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers mit Zahlungsverpflichtungen, sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrages ohne Rücksicht auf ein vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vor dem Ausgleich offenstehender Rechnungen abhängig zu machen, ohne das hiermit irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachen.

 

 

Vertragsstörung bzw. Haftung

Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzung entstehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

 

Der Auftragnehmer haftet nicht bei Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechungen der Schaltung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat. (z. B. Sturm, Blitzeinschlag oder Beschädigung durch Dritte)

Sollte durch eine dieser Einflüsse eine vereinbarte Werbezeit unterbrochen werden verlängert sich für die Zeit der Unterbrechung die Laufzeit. Sollte die Ausfallzeit mehr als 3 Werktage betragen wird eine Ersatzschaltung zur Verfügung gestellt.

 

 

Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zugelassen, Saarbrücken

 

Stand: September 2014